Konzerne.Staudämme.Menschenrechte.

Tätigkeiten eines österreichischen Unternehmens im Ausland und damit verbundene extraterritoriale Staatenpflichten Österreichs

In vielen Fällen von Menschenrechtsverletzungen nehmen private Unternehmen eine unrühmliche Rolle ein. Sie verschmutzen zum Beispiel Böden und Flüsse, die der lokalen Bevölkerung als Lebensgrundlage dienen. Diese Unternehmen haben ihren Sitz oft außerhalb des Landes, in dem sie tätig sind, oder sind als transnationale Konzerne organisiert.
Dieser Problematik widmet sich FIAN Österreich in einer neuen Studie. Am Beispiel des Unternehmens Andritz und seinen Aktivitäten in Brasilien und Laos wird aufgezeigt welche extraterritorialen Pflichten (ETOs) der österreichische Staat hinsichtlich der Aktivitäten österreichischer Unternehmen im Ausland hat und wo Handlungsbedarf besteht, um diesen Pflichten nachzukommen.

 

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Unternehmen an die Leine!

Erstmals tagt im UN-Menschenrechtsrat die Arbeitsgruppe zu Abkommen über Menschenrechte und transnationale Unternehmen. Am 6. Juli trifft sich erstmals die neue zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (IGWG) im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, um an einem neuen internationalen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte in Verbindung mit Unternehmensaktivitäten zu arbeiten. FIAN Österreich setzte sich als Mitglied der so genannten Treaty Alliance für die Einrichtung solch einer Arbeitsgruppe ein und begrüßt daher deren Umsetzung durch den Menschenrechtsrat.

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